Fit Für die E-Rechnung

E wie EINFACH!

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für eine schnelle und effiziente Implementierung in Ihrem Unternehmen.

Fit für die E-Rechnung

E wie EINFACH!

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für eine schnelle und effiziente Implementierung in Ihrem Unternehmen. 

Ihr erfahrener Partner bei
der Einführung

Wenn es darum geht, das Thema E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich einzuführen und umzusetzen sind wir als Experten von Anfang an, an Ihrer Seite.

Wir verstehen die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung von Rechnungsprozessen verbunden sind, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sich optimal in Ihre bestehenden Abläufe integrieren lassen.

Todeko Operations GmbH

Ihr erfahrener Partner
bei der Einführung

Wenn es darum geht, das Thema
E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich einzuführen und umzusetzen sind wir als Experten von Anfang an, an Ihrer Seite.

Wir verstehen die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung von Rechnungsprozessen verbunden sind, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sich optimal in Ihre bestehenden Abläufe integrieren lassen.

Ihre Vorteile

Mit uns als Partner sichern Sie sich viele Benefits:

Automatisierte Prozesse

Individuelle
Beratung

Gesetzliche Anforderungen

Weniger
Papierkram

Schnelle
Einführung

Kostenersparnis

Maximale
Transparenz

Schulungen
zum Start

Revisionssichere Archivierung

Der ToDeKo
Standard

Unser Ziel ist es, Sie bei jedem Schritt zu unterstützen – von der strategischen Planung über die technische Umsetzung bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung und einen persönlichen Service, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Vom Erstkontakt zur finalen Umsetzung

01

Erstkontakt

Persönliches Gespräch der aktuellen Situation

02

Analyse

Auswertung Ihrer Ist‑Situation

03

Konzeption

Entwicklung Ihrer individuellen Umsetzungsstrategie

04

Expertencall

Besprechung Ihres individuellen Fahrplans mit einem Spezialisten

05

Umsetzung

Implementierung inklusive Schulung Ihrer Mitarbeiter

06

Support

Persönlicher Ansprechpartner auch nach der Implementierung

Profitieren sie von unserer Expertise:

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der IT-Branche und als Managed Service Provider stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen von den Vorteilen der E-Rechnung profitiert: Digitale Prozesse – weniger Papierkram und maximale Transparenz für Ihre Finanzen. Lassen Sie uns gemeinsam die Digitalisierung Ihrer Rechnungsprozesse gestalten:

Effizient, sicher und zukunftsorientiert.

FAQ's

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen zu verarbeiten und auszustellen.

Der Gesetzesentwurf sieht keine Ausnahmen für Kleinunternehmer vor.

Die E-Rechnungspflicht gilt zunächst nur für inländische Rechnungen.

Die E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang GoBD-konform archiviert werden.

Die E-Rechnungspflicht gilt sowohl für eingehende als auch ausgehende Rechnungen. Die Einführung erfolgt dabei stufenweise.

Die E-Rechnungspflicht für Inlandsumsätze zwischen Unternehmen gilt ab 2025 mit entsprechenden Übergangsfristen.

Endkundenrechnungen an Nichtunternehmer sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und können weiterhin in Papierform oder, mit Zustimmung des Empfängers, elektronisch (z. B. als PDF) erstellt werden. Ab 2025 müssen Unternehmenskunden jedoch E-Rechnungen im neuen Format empfangen können.

Ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht schrittweise eingeführt. Informieren Sie sich jetzt über die neuen Vorgaben und Übergangsregelungen und klären Sie, ab wann Sie E-Rechnungen erstellen müssen. Eingangsrechnungen müssen Sie ab 2025 im neuen Format empfangen können. Überprüfen Sie, ob Ihre Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware dies unterstützt und aktualisieren Sie ggf. rechtzeitig Ihr System.

Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV. Eine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn der Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer 250 € nicht übersteigt. 

Für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € (inkl. USt) gilt die E-Rechnungspflicht nicht, entsprechend § 33 UStDV. 

Für die E-Rechnung ist ein automatisiert verarbeitbares Format erforderlich. Unternehmen müssen eine Software nutzen, die den Datensatz visualisieren kann. Bei ZUGFeRD-Rechnungen müssen sowohl die PDF- als auch die XML-Version den Anforderungen des UStG entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Rechnungserstellers, die inhaltliche Übereinstimmung der Rechnungsbestandteile zu überprüfen. Die Vorgaben für den Vorsteuerabzug und die Prüfung nach UStG bleiben bestehen. 

  • Bis 31.12.2026: Es können weiterhin Papier- oder elektronische Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) statt einer E-Rechnung erstellt werden. 
  • Bis 31.12.2028: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. 800.000 € im Vorjahr gilt eine Übergangsregelung, in der weiterhin Papier- oder elektronische Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) möglich sind. Das Format muss jedoch den europäischen Normen (EN 16931) entsprechen, sodass auch EDI-Verfahren weiterhin verwendet werden können. 
  • Bis 31.12.2025: EDI-Verfahren sind weiterhin erlaubt, auch wenn die erforderlichen Daten nicht automatisch ausgelesen werden können.

Wir helfen gerne

Sie haben noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Umsetzung der E-Rechnung zu begleiten!

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